Familien, die in Niedersachsen wohnen, für mindestens ein Kind Kindergeld beziehen und deren Familieneinkommen niedrig ist (Bezug von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag, ALG II oder Sozialhilfe oder ähnlich niedriges eigenes Einkommen) können für 2021 noch Zuschüsse zur Familienerholung beantragen. Die geförderte Familienerholung ist eine freiwillige Sozialleistung des Landes Niedersachsen, die u. a. von den Familienverbänden an die Familien vergeben wird. Ziel dieser Leistung ist, durch Erholung und gemeinsames Erleben den Zusammenhalt der Familien zu stärken, die sich sonst keinen Urlaub leisten könnten. Eine nach Postleitzahlen sortierte Liste der Antragsstellen finden Interessierte unter www.agf nds.de/service/vermittlungsstellen.
Insbesondere bei den Diakonischen Werken, der Föderation türkischer Elternvereine in Hannover (FöTEV e. V.) und dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter in Osnabrück (VAMV e. V.) gibt es noch Mittel, die bei FöTEV und VAMV auch online beantragt werden können (www.foetev.de/familienverband bzw. Familienerholung (vamv-niedersachsen.de)).
Der Zuschuss beträgt 15 € pro Kind und Übernachtung, je 10 € für Eltern, bei Alleinerziehung plus 5 €, bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises plus 10 €. Dieser Zuschuss muss vor Antritt der Erholung beantragt werden. Er wird gezahlt für mindestens sieben, längstens 14 Übernachtungen in einer familiengerechten Unterkunft (Familienferienstätte, Jugendherberge, Bauernhof, Campingplatz, Ferienwohnung) innerhalb Deutschlands.
Kontakt: Christine Volland, Geschäftsführerin AGF
Tel. 0511-3604-110
mobil. 0151-57701271
Mail. geschaeftsstelle@agf-niedersachsen.de